Der Bau
§ 3 Was wir für Sie bauen
(1) Wir erstellen für Sie eine Website mit 13 Seiten: Startseite, Leistungsübersicht, zwei Leistungsseiten, Projekte, Betrieb, Kontakt, „Arbeiten bei uns“, zwei Stellenseiten, Impressum, Datenschutz und Fehlerseite. Die Einzelheiten und Grenzen des Umfangs stehen im Auftragsdokument.
(1a) Die Seite „Arbeiten bei uns“ und die Stellenseiten bauen wir in jedem Fall mit. Online gehen sie, wenn Sie es möchten, auch später und ohne Aufpreis. Schalten Sie einzelne Seiten nicht frei, bleibt der Preis derselbe.
(1b) Ihr Impressum übernehmen wir so, wie es auf Ihrer bisherigen Website steht. Ihre Datenschutzerklärung übernehmen wir ebenso und
passen sie an die Dienste an, die Ihre neue Website einsetzt, etwa Hosting, Kontaktformular und Bewerbungsformular. Was Ihre neue
Website nicht mehr einsetzt, streichen wir daraus. Jede Stelle, die wir ändern, nennen wir Ihnen vor Ihrer Freigabe. Weitere Änderungen
machen wir nur auf Ihre Anweisung und mit Ihren Angaben. Hat Ihre bisherige Website kein Impressum oder keine Datenschutzerklärung,
geben Sie uns den Text. Die Angaben zu den Diensten Ihrer neuen Website ergänzen wir. Eine rechtliche Prüfung dieser Texte und eine
Rechtsberatung gehören nicht zum Auftrag. Für Inhalt und Vollständigkeit Ihres Impressums und Ihrer Datenschutzerklärung sind Sie als
Betreiber Ihrer Website verantwortlich.
(2) Ihre Website ist eine statische Website. Sie hat kein Redaktionssystem und keinen
Login, mit dem Sie Inhalte selbst ändern. Änderungen übernehmen wir für Sie, siehe § 11.
(3) Wir schulden Ihnen eine funktionierende, veröffentlichungsfähige Website. Wir schulden
kein bestimmtes Ergebnis bei Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl an Anfragen und keine
bestimmte Zahl an Bewerbungen.
(4) Nicht Teil dieses Auftrags sind weitere Seiten, auch weitere Stellenseiten und eigene Seiten für einzelne Projekte, weitere Sprachen und Standorte, ein Shop, ein Buchungssystem, das Einrichten oder Überarbeiten Ihres Eintrags bei Google und die Website-Betreuung nach §§ 29 bis 35. Dafür machen wir Ihnen gern ein eigenes Angebot.
§ 4 Was wir von Ihnen brauchen
(1) Damit wir arbeiten können, brauchen wir von Ihnen die Adresse Ihrer bisherigen Website, falls Sie eine haben, Ihre Bestätigung der Angaben und Bilder, die wir von dort übernehmen, Ihre Ergänzungen, wo etwas fehlt, die Zugänge zu Ihrer Domain und Ihrem Hosting sowie Ihre Rückmeldungen zu unseren Entwürfen.
(2) Was wir im Einzelnen brauchen, sagen wir Ihnen vorher. Fehlt etwas, melden wir uns.
(3) Ihre Mitwirkung ist keine Pflicht, die wir einklagen können. Verzögert sie sich, verschieben sich unsere Termine
entsprechend.
(4) Liegt uns sechs Monate nach Ihrem Auftragstag trotz einer Erinnerung von uns nichts
vor, endet der Vertrag. Sie zahlen dann nichts, und wir löschen, was wir bis dahin gebaut
haben.
§ 5 Termine
(1) Sobald uns alle Informationen vorliegen, sehen Sie Ihre Website in drei bis fünf
Werktagen auf einer Vorschau-Adresse. Diese Tage zählen ab dem Moment, in dem uns alles
vorliegt, nicht ab Ihrem Auftragstag.
(2) Ein Termin ist verbindlich, wenn wir ihn in Textform als verbindlich bezeichnen.
(3) Bei Ereignissen, auf die wir keinen Einfluss haben, verschieben sich Termine um die
Dauer der Behinderung. Dazu gehören Ausfälle von Diensten, die wir für die Herstellung
nutzen, sowie Krankheit. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald wir davon wissen.
Vorschau und Freigabe
§ 6 Vorschau, Korrekturen und Freigabe
(1) Ihre Website steht zuerst auf einer Vorschau-Adresse. Sie ist dort nicht öffentlich
auffindbar.
(2) Ab dem Tag, an dem wir Ihnen die Vorschau-Adresse schicken, haben Sie zwei Wochen Zeit für Korrekturen. Innerhalb dieser Frist ändern wir in zwei Runden, für die Sie Ihre Wünsche sammeln. Es bleibt dabei dieselbe Website im vereinbarten Umfang. Fehler, die bei uns liegen, beheben wir unabhängig davon, sie zählen nicht als Runde.
(3) Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind keine Korrektur. Dazu
gehören zusätzliche Seiten, neue Funktionen und ein anderer Aufbau der Website. Wir sagen
Ihnen, wenn ein Wunsch darunter fällt, und was er kostet, bevor wir daran arbeiten.
(4) Sie geben Ihre Website frei, indem Sie uns das in Textform mitteilen. Die Freigabe ist die
Abnahme Ihrer Website. Nur so ist sie freigegeben, nicht durch Schweigen, nicht durch den Ablauf
einer Frist und nicht auf andere Weise. Auf eine Abnahme durch Fristablauf nach § 640 Abs. 2 BGB
verzichten wir.
(5) Das genaue Ende der Frist aus Absatz 2 nennen wir Ihnen in der Nachricht mit der
Vorschau-Adresse. Haben Sie Ihre Website bis dahin weder freigegeben noch abgelehnt, schreiben
wir Ihnen nach dem Ende der Frist per E-Mail und rufen Sie unter der Telefonnummer aus dem
Auftragsdokument an. In der E-Mail nennen wir Ihnen einen letzten Tag, der mindestens sieben
Tage nach dem Tag der E-Mail liegt. Ob wir Sie am Telefon erreichen, ändert an diesem Tag
nichts.
(6) Brauchen Sie mehr Zeit, sagen Sie uns vor Ablauf der Frist oder vor dem letzten Tag aus
Absatz 5 Bescheid. Wir verschieben das Ende dann und nennen Ihnen den neuen Tag in Textform.
(7) Melden Sie sich bis zum Ablauf des letzten Tages aus Absatz 5 nicht, endet der Vertrag mit
Ablauf dieses Tages. Melden Sie sich vorher, ohne freizugeben oder abzulehnen, etwa mit einer
Frage oder einem Fehler, antworten wir Ihnen und nennen Ihnen in Textform einen neuen letzten
Tag, der mindestens sieben Tage nach unserer Antwort liegt. Liegt drei Monate nach dem Tag, an
dem wir Ihnen die Vorschau-Adresse geschickt haben, keine Freigabe vor, endet der Vertrag in
jedem Fall, außer wir haben in Textform etwas anderes vereinbart. Endet der Vertrag nach diesem
Absatz, zahlen Sie nichts. Es gilt § 20 Abs. 4.
§ 7 Wenn Ihnen Ihre Website nicht gefällt
(1) Gefällt Ihnen Ihre Website nicht, zahlen Sie nichts. Sie müssen uns das nicht
begründen.
(2) Sie erklären uns das vor Ihrer Freigabe, in Textform.
(3) Wir liefern Ihre Website dann nicht aus und löschen sie. Sie bekommen keine Rechnung,
auch keine Teilrechnung und keinen Aufwandsersatz. Ihre Zugänge geben wir zurück und
behalten keine Kopie Ihrer Inhalte.
(4) Nach Ihrer Freigabe gilt dieses Recht nicht mehr. Ab dann gelten die Regeln über Mängel,
§ 17.
Ihre Website danach
§ 10 Ihre Website nach der Freigabe
(1) Nach Ihrer Freigabe und nach vollständiger Zahlung veröffentlichen wir Ihre Website auf Ihrer Domain und übergeben Ihnen Zugänge und Dateien. Online ist sie innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Zahlung, sobald uns die Zugänge zu Ihrer Domain und Ihrem Hosting vorliegen. Muss Ihre Domain dafür umziehen oder Ihr Anbieter wechseln, veranlassen wir das nach Eingang Ihrer Zahlung; die ein bis zwei Werktage zählen dann ab dem Abschluss von Umzug oder Wechsel. Wie lange dieser dauert, hängt auch von Ihrem bisherigen Anbieter ab.
(1a) Hat Ihr Betrieb schon eine Website, leiten wir deren bisherige Adressen auf die passende neue Seite weiter. Welche Adressen das sind, halten wir in einer Liste fest: jede Adresse, die wir bei Google oder in Links anderer Websites finden, mit der neuen Seite, auf die sie führt. Adressen ohne Inhalt, etwa Anmeldeseiten oder technische Adressen Ihres bisherigen Systems, führen auf die Fehlerseite; auch das steht in der Liste. Die Liste schicken wir Ihnen mit der Vorschau-Adresse. Fehlt Ihnen darin eine Adresse, sagen Sie es uns, dann nehmen wir sie auf. Jede Weiterleitung aus der Liste prüfen wir vor und nach der Veröffentlichung. Fällt im ersten Jahr nach Ihrer Freigabe eine bisherige Adresse auf, die in der Liste fehlt, leiten wir auch sie weiter. Das kostet nichts und zählt nicht zu den Änderungen aus § 11. Die Weiterleitungen stehen in einer eigenen Datei Ihrer Website. Bei der Übergabe nennen wir Ihnen diese Datei in Textform. Bitte lassen Sie sie auch bei späteren Änderungen stehen.
(1b) In den ersten 30 Tagen nach der Veröffentlichung prüfen wir, ob Ihre Website und ihre Formulare wie vereinbart laufen, und bessern nach, wo etwas nicht stimmt. Das kostet nichts und zählt nicht zu den Änderungen aus § 11. Ihre Rechte wegen Mängeln aus § 17 enden damit nicht, sie gelten unabhängig von diesen 30 Tagen.
(2) Ihre Website läuft bei Ihrem Anbieter, auf Ihre Domain und in Ihrem Vertrag. Die
Kosten dafür zahlen Sie direkt an Ihren Anbieter und nie an uns.
(3) Wir sind nicht Ihr Hosting-Anbieter. Für die Erreichbarkeit Ihrer Website, für
Sicherungskopien und für die Leistungen Ihres Anbieters sind wir nicht verantwortlich.
(4) Ob einzelne Funktionen bei Ihrem Anbieter laufen, hängt von dessen Technik ab. Welche
Technik Ihre Website braucht, klären wir vor dem Auftrag und halten es im Auftragsdokument
fest.
(5) Haben Sie noch keinen Anbieter für Domain und Hosting, richten wir Domain und Anbieter ohne Aufpreis für Sie ein. Die Verträge laufen auch dann auf Ihren Namen.
(6) Ein laufender Vertrag mit uns entsteht dadurch nicht. Es gibt keine Laufzeit und keine
Kündigungsfrist.
§ 11 Änderungen nach der Freigabe
(1) Im ersten Jahr nach Ihrer Freigabe sind vier kleine Änderungen inklusive, je bis zu 30 Minuten. Klein ist eine Änderung, die vorhandene Inhalte ersetzt oder korrigiert, etwa Kontaktdaten, Öffnungszeiten, einen Text bis etwa 200 Wörter, ein oder zwei vorhandene Bilder oder den Status einer bestehenden Stelle. In die 30 Minuten zählen Rückfrage, Umsetzung und Prüfung. Sie schreiben uns, wir machen es.
(2) Nicht abgerufene Änderungen verfallen mit Ablauf des ersten Jahres. Sie sind kein Wartungsvertrag.
(3) Nicht darunter fallen zusätzliche Seiten, neue Sektionen, neue Funktionen, ein neuer Aufbau, eine neue Gestaltung, eine weitere Stelle und die Website-Betreuung nach §§ 29 bis 35. Das sind eigene Aufträge.
(4) Ist noch eine inklusive Änderung offen und braucht eine Änderung länger als 30 Minuten, zählt sie als eine davon, und die Zeit über 30 Minuten berechnen wir mit 95 € netto je Stunde. Ist keine inklusive Änderung mehr offen, berechnen wir jede Änderung mit ihrer ganzen Dauer zu 95 € netto je Stunde. Wir rechnen je angefangene Viertelstunde ab. Den Betrag nennen wir Ihnen vorher, und wir fangen erst nach Ihrem Ja an. Reicht er nicht, fragen wir Sie, bevor wir weiterarbeiten.
(5) Wir bearbeiten Änderungen in der Reihenfolge, in der sie bei uns eingehen. Kleine Änderungen erledigen wir in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
(6) Fehler, die bei uns liegen, und Mängel nach § 17 beheben wir unabhängig von diesem Paragrafen, innerhalb der Fristen aus § 17 Abs. 4. Das zählt nicht als Änderung und kostet nichts.
§ 12 Die Rechte an Ihrer Website
(1) Mit der vollständigen Zahlung erhalten Sie das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, Ihre Website zu nutzen, zu ändern, weiterzugeben und durch andere ändern zu lassen. Sie müssen uns dafür nicht fragen. An allem, was wir eigens für Ihren Betrieb erstellen, ist dieses Recht ausschließlich. An der gemeinsamen Grundlage aus Absatz 5 ist es nicht ausschließlich.
(2) Wir übergeben Ihnen Website, Zugänge und Dateien vollständig. Die Konten laufen auf
Ihren Namen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Rechte bei uns. Praktisch heißt das: Ihre
Website steht bis dahin auf der Vorschau-Adresse.
(4) Für Bestandteile, die von Dritten stammen, etwa Schriften, Bilder aus Bilddatenbanken
oder Software mit offener Lizenz, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wir
sagen Ihnen, welche das sind, und sorgen dafür, dass die Lizenzen Ihre Nutzung decken.
(5) Jede Website bauen wir aus derselben Grundlage: Seitenaufbau, Gestaltungsbausteine, Technik und Vorgehen. Diese Grundlage verwenden wir weiter, auch für andere Aufträge, und andere Betriebe bekommen Websites mit demselben Aufbau. Ihre Inhalte, Ihre Bilder, Ihr Logo und Ihre Farben verwenden wir für niemanden sonst.
§ 13 Ihre Inhalte
(1) Für Ihre Website verwenden wir Texte, Bilder, Logos und andere Inhalte, die Sie uns geben oder die auf Ihrer bisherigen Website stehen. Welche wir übernehmen, bestätigen Sie uns vorher. Sie räumen uns die dafür nötigen Rechte ein.
(2) Sie sichern uns zu, dass Sie über die Rechte an diesen Inhalten verfügen und dass wir damit keine Rechte Dritter verletzen. Das betrifft besonders Aufnahmen von Personen, fremde Fotos und fremde Logos, auch Bilder auf Ihrer bisherigen Website, die ein Fotograf oder eine frühere Agentur beigesteuert hat. Für Namen, Fotos und Angaben Ihrer Mitarbeiter holen Sie, soweit nötig, deren Einwilligung ein.
(3) Nimmt ein Dritter uns wegen solcher Inhalte in Anspruch, stellen Sie uns von diesen
Ansprüchen frei und ersetzen uns die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir
informieren Sie unverzüglich und stimmen uns mit Ihnen ab, bevor wir etwas veranlassen.
(4) Eine Pflicht, Ihre Inhalte rechtlich zu prüfen, haben wir nicht. Fällt uns etwas auf,
sagen wir es Ihnen.
(5) Haben Sie für Ihre Leistungen keine passenden Aufnahmen, verwenden wir Fotos aus Bilddatenbanken oder künstlich erzeugte Bilder und zeigen sie Ihnen vorher. Auf Ihrer Website kennzeichnen wir sie als Beispielbilder, künstlich erzeugte Bilder zusätzlich als künstlich erzeugt. Für Ihr Team, Ihre Werkstatt und Ihre Projekte verwenden wir nie solche Bilder. Dort zeigen wir nur echte Aufnahmen aus Ihrem Betrieb, für das Team ersatzweise eine Illustration nach § 14 Abs. 4.
§ 14 Wie wir arbeiten
(1) Wir setzen bei der Herstellung Ihrer Website Werkzeuge ein, auch solche, die Texte, Bilder oder Code maschinell erzeugen. Die Urteile darüber, was auf Ihre Website kommt, treffen Menschen.
(2) An unserer Leistungspflicht ändert das nichts. Wir schulden Ihnen dasselbe Ergebnis,
unabhängig davon, mit welchen Werkzeugen wir es herstellen.
(3) Einzelne Bestandteile Ihrer Website können urheberrechtlich nicht geschützt sein, weil
sie maschinell erzeugt wurden. An solchen Bestandteilen können keine Nutzungsrechte
eingeräumt werden, weil keine bestehen. Ihre Nutzung wird dadurch nicht eingeschränkt: Es
gibt an ihnen auch keine Rechte, die Ihnen jemand entgegenhalten könnte. Für alle übrigen
Bestandteile gilt § 12 unverändert.
(4) Fotos, die eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Ereignis in Ihrem Betrieb zeigen sollen, erzeugen wir nicht künstlich. Dafür brauchen wir echte Aufnahmen von Ihnen. Fehlen Fotos Ihres Teams, zeigen wir es als Illustration, die als Zeichnung erkennbar ist und kein Foto nachahmt. Echte Aufnahmen bereiten wir nur so auf, dass sie weiter zeigen, was aufgenommen wurde.
§ 15 Ihre Website als Referenz
(1) Ob wir Ihre fertige Website als Referenz zeigen, entscheiden Sie. Ihr Preis, auch der Einführungspreis, und alle anderen Leistungen aus diesem Vertrag hängen nicht davon ab. Wir zeigen Ihre Website nur als Referenz, wenn Sie dem im Auftragsdokument oder später in Textform zugestimmt haben.
(2) Mit Ihrer Zustimmung zeigen wir Ihre fertige Website mit dem Namen und dem Ort Ihres Betriebs, mit Abbildungen Ihrer neuen Website und mit unserer Beschreibung des Auftrags: warum wir die Website neu gemacht haben, was wir verbessert haben und weshalb und was dadurch besser werden soll. Die Beschreibung steht erkennbar als unsere Aussage. Den Preis, den Sie uns gezahlt haben, nennen wir nicht.
(3) Zahlen aus Ihrem Auftrag, etwa Budget, Laufzeit oder Ergebnis einer Maßnahme, und Abbildungen Ihrer bisherigen Website zeigen wir nur, wenn Sie auch dem in Textform zugestimmt haben. Einzelne Zahlen und Abbildungen können Sie vor der Veröffentlichung in Textform ausnehmen. Wir zeigen sie dann nicht. Bilder Dritter auf Ihrer bisherigen Website zeigen wir nur, wenn Ihre Rechte das decken.
(4) Ein Zitat veröffentlichen wir nur in dem Wortlaut, den die zitierte Person in Textform bestätigt hat. Was Sie sagen, bestimmen Sie.
(5) Nennen wir eine bestimmte Person namentlich oder zeigen wir eine Aufnahme von ihr, holen wir deren gesonderte Einwilligung ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(6) Die Referenz zeigt den Stand Ihrer Website bei der Übergabe. Ihre Zustimmung nach Absatz 1 und 3 können Sie jederzeit in Textform für die Zukunft zurücknehmen, ganz oder für einzelne Angaben. Wir nehmen die Referenz dann innerhalb von sieben Tagen von unserer Website und verwenden sie nicht mehr. Bereits verteilte Drucksachen und Kopien bei Dritten, etwa in Suchmaschinen, können wir nicht zurückholen.
Das Rechtliche
§ 16 Datenschutz
(1) Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, die bei der Nutzung unserer eigenen
Website anfallen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, etwa Anfragen und Bewerbungen aus den Formularen Ihrer Website oder Daten in Zugängen, die Sie uns geben, schließen wir mit Ihnen zusätzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag.
(3) Für Verarbeitungen in Ihrem Auftrag vereinbaren wir zusätzlich die
Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Sie sind Anlage zu der Vereinbarung
nach Absatz 2.
(4) Jede Seite sorgt in ihrem Bereich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften.
§ 17 Mängel
(1) Wir schulden Ihnen eine Website ohne Mängel. Zeigt sich ein Mangel, sagen Sie uns
Bescheid, und wir bessern nach.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn Ihre Website von dem abweicht, was wir vereinbart haben.
Kein Mangel sind Abweichungen, die technisch üblich sind, etwa kleine Unterschiede in der
Darstellung zwischen verschiedenen Browsern und Geräten.
(3) Kein Mangel sind außerdem Störungen, die daraus entstehen, dass Sie oder Dritte die
Website geändert haben, dass Ihr Anbieter ausfällt oder dass ein Dienst eines Dritten sich
ändert.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ihrer Freigabe. Das gilt nicht bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Dort bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
(5) Ihre Rechte wegen Mängeln gelten unabhängig von den Änderungen aus § 11 und von den 30 Tagen aus § 10 Abs. 1b. Keines davon verkürzt oder ersetzt sie.
§ 18 Vertraulichkeit
Angaben über Ihren Betrieb, die uns im Rahmen des Auftrags bekannt werden und nicht
öffentlich sind, behandeln wir vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags. Zugänge, die
Sie uns geben, verwenden wir nur für den Auftrag. Nach der Übergabe empfehlen wir Ihnen,
die Passwörter zu ändern.
§ 19 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und
auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den
Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsschluss typischerweise zu rechnen war.
(3) Im Übrigen haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten entstanden wäre.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 20 Ende des Vertrags
(1) Sie können den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigen Sie vor Ihrer Freigabe, gilt § 7: Sie
zahlen nichts. Auf unseren Anspruch nach § 648 Satz 2 BGB verzichten wir für diesen Fall.
(2) Kündigen Sie nach Ihrer Freigabe, behalten wir
nach § 648 Satz 2 BGB den Anspruch auf den vereinbarten Preis, abzüglich dessen, was wir
durch das Ende des Vertrags sparen. Mit der Zahlung erhalten Sie Ihre Website nach § 12. Die
Löschung nach Absatz 4 entfällt dann. Ihre Rechte wegen Mängeln nach § 17 bleiben bestehen.
(3) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(4) Endet der Vertrag vor Ihrer Freigabe, löschen wir die für Sie gebaute Website und die
Vorschau-Adresse. Ihre Inhalte geben wir Ihnen zurück oder löschen sie, wie Sie es
wünschen. Sagen Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Vertrags nichts dazu,
löschen wir sie. Zugänge, die Sie uns gegeben haben, nutzen wir danach nicht mehr und löschen
sie bei uns.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Gerichtsstand für Klagen gegen Sie ist der Ort Ihres Sitzes.
(4) Klagen gegen uns können Sie bei dem Gericht erheben, das für Ihren Sitz zuständig ist.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Es gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss galt.
Bedingungen Mitarbeitergewinnung
§ 23 Wofür dieses Kapitel gilt
(1) Die Paragrafen dieses Kapitels gelten, wenn Sie uns mit einer Kampagne zur Mitarbeitergewinnung beauftragen. Für die Kampagne gehen sie den übrigen Paragrafen vor.
(2) Aus den übrigen Paragrafen gelten für die Kampagne nur §§ 1, 2, 4 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 3, 8 Abs. 2 bis 4, 9 Abs. 2, 4 und 5, 13, 14, 16, 18, 19, 21 und 22, für die Einrichtung außerdem § 17. Alle anderen Paragrafen gelten für die Kampagne nicht.
§ 24 Was wir leisten
(1) Die Kampagne besteht aus der Einrichtung und der Betreuung. Was beide umfassen, auf welchen Plattformen die Anzeigen laufen und über welchen Weg die Bewerbungen bei Ihnen ankommen, steht im Auftragsdokument.
(1a) Während der Betreuung messen wir die Ergebnisse der Anzeigen, testen Anzeigen gegeneinander und entwickeln die Kampagne anhand der Ergebnisse weiter, etwa indem wir Anzeigen anhalten, die keine Bewerbungen bringen. Ein bestimmtes Ergebnis schulden wir dafür nach Absatz 2 nicht.
(2) Wir schulden Ihnen die vereinbarte Arbeit, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Zahl an Bewerbungen und keine Einstellung.
(3) Ob und wie eine Plattform Anzeigen zulässt und ausspielt, entscheidet die Plattform. Lehnt sie eine Anzeige ab, passen wir sie an.
§ 25 Werbekonto und Werbebudget
(1) Die Anzeigen laufen über ein Werbekonto, das auf Ihren Betrieb läuft. Haben Sie keines, richten wir es auf Ihren Namen ein. Für unsere Arbeit geben Sie uns Zugriff darauf. Den Zugriff können Sie jederzeit entziehen.
(2) Das Werbebudget zahlen Sie direkt an die Plattform, ohne Aufschlag und nicht über uns. Die Höhe legen Sie fest, wir stellen sie im Werbekonto als Obergrenze ein. Für Ihr Werbekonto gelten die Bedingungen der Plattform.
(3) Die Angaben zur Stelle bestätigen Sie uns vor dem Start. Wir formulieren die Anzeigen so, dass sie niemanden wegen eines Grundes aus § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausschließen. Über die Stelle und die Auswahl der Bewerber entscheiden Sie.
§ 26 Freigabe, Abschnitte und Ende
(1) Vor dem Start sehen Sie Anzeigen, Stellenanzeige und Bewerbungsweg. Die Anzeigen starten erst, wenn Sie sie in Textform freigegeben haben. Sagen Sie uns vor dem Start in Textform, dass sie Ihnen nicht gefallen, zahlen Sie nichts.
(2) Die Betreuung läuft in Abschnitten von 30 Tagen. Der erste beginnt mit dem Start der Anzeigen. Jeder Abschnitt endet von selbst. Ein weiterer Abschnitt beginnt nur, wenn Sie vor seinem Beginn in Textform Ja sagen. Wir fragen Sie vor dem Ende jedes Abschnitts. Ohne Ihr Ja halten wir die Anzeigen am Ende des Abschnitts an.
(3) Sie können die Anzeigen jederzeit anhalten, auch selbst in Ihrem Werbekonto. Die Betreuung für einen begonnenen Abschnitt bleibt geschuldet.
(4) Eine Laufzeit über den laufenden Abschnitt hinaus und eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 27 Preis und Zahlung
(1) Die Preise für die Einrichtung und für jeden Abschnitt der Betreuung stehen im Auftragsdokument. Es sind Festpreise, das Werbebudget ist nicht enthalten.
(2) Die Einrichtung stellen wir nach Ihrer Freigabe nach § 26 Abs. 1 in Rechnung, die Betreuung am Ende jedes Abschnitts. Eine Anzahlung verlangen wir nicht.
§ 28 Bewerberdaten, Bilder, Rechte und Referenz
(1) Bewerbungen gehen an Sie. Für die Daten der Bewerber sind Sie verantwortlich. Laufen Bewerbungen oder Angaben von Interessenten über ein Formular oder Konto, auf das wir Zugriff haben, etwa in der Werbeplattform, gilt § 16 Abs. 2 und 3.
(2) Bilder, die Ihren Betrieb, Ihre Werkstatt oder Ihr Team zeigen sollen, sind echte Aufnahmen. Andere Bilder aus Bilddatenbanken oder künstlich erzeugte Bilder zeigen wir Ihnen vorher, künstlich erzeugte Bilder kennzeichnen wir in der Anzeige als solche. Personen Ihres Betriebs zeigen wir nur mit deren Einwilligung.
(3) An Anzeigentexten und Bildern, die wir eigens für Sie erstellen, erhalten Sie mit der vollständigen Zahlung der Einrichtung das Recht aus § 12 Abs. 1. Für Bestandteile Dritter gilt § 12 Abs. 4.
(4) Ergebnisse Ihrer Kampagne zeigen wir als Referenz nur, wenn Sie dem in Textform zustimmen.
Bedingungen Website-Betreuung
§ 29 Wofür dieses Kapitel gilt
(1) Die Paragrafen dieses Kapitels gelten, wenn Sie uns mit der Website-Betreuung beauftragen. Für die Website-Betreuung gehen sie den übrigen Paragrafen vor.
(2) Die Website-Betreuung gibt es für Websites, die wir für Sie gebaut haben. Sie ist ein eigener Vertrag neben dem Vertrag über Ihre Website. Der Vertrag über Ihre Website hängt nicht von ihr ab, und keine Leistung daraus setzt sie voraus.
(3) Aus den übrigen Paragrafen gelten für die Website-Betreuung nur §§ 1, 2 Abs. 1 bis 3, 4 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 3, 8 Abs. 2 bis 4, 9 Abs. 2, 4 und 5, 10 Abs. 2 und 3, 11 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 und 6, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 21 und 22. Alle anderen Paragrafen gelten für die Website-Betreuung nicht.
§ 30 Was wir leisten
(1) Zur Website-Betreuung gehören jeden Monat eine kleine Änderung an Ihrer Website oder an Ihrem Eintrag bei Google (Google-Eintrag) nach § 31, ein Blick auf Ihren Google-Eintrag nach § 32 Abs. 3 und eine Testanfrage über das Kontaktformular Ihrer Website nach § 33.
(2) Wir schulden Ihnen die vereinbarte Arbeit. Wir schulden keine bestimmte Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl an Bewertungen und keine bestimmte Zahl an Anfragen.
(3) Nicht zur Website-Betreuung gehören zusätzliche Seiten, neue Sektionen, neue Funktionen, ein neuer Aufbau, eine neue Gestaltung, eine weitere Stelle, das Einrichten oder Überarbeiten Ihres Google-Eintrags, Anzeigen und Kampagnen. Dafür machen wir Ihnen gern ein eigenes Angebot. Für Hosting, Domain, die Erreichbarkeit Ihrer Website und Sicherungskopien bleibt es bei § 10 Abs. 2 und 3.
(4) Ihre Rechte wegen Mängeln Ihrer Website nach § 17 bleiben unberührt. Die Website-Betreuung ersetzt und verkürzt sie nicht. Mängel und Fehler, die bei uns liegen, beheben wir nach § 11 Abs. 6. Das zählt nicht als Änderung.
(5) An dem, was wir in der Website-Betreuung für Sie erstellen, erhalten Sie mit der Veröffentlichung das Recht aus § 12 Abs. 1. § 12 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend. § 14 gilt auch für Antwortvorschläge nach § 32 Abs. 4.
(6) Für personenbezogene Daten, die wir in der Website-Betreuung in Ihrem Auftrag verarbeiten, etwa Namen in Bewertungen oder Angaben auf Ihrer Website, gilt § 16 Abs. 2 und 3.
§ 31 Kleine Änderungen
(1) Zu Beginn jedes Monats der Website-Betreuung kommt eine kleine Änderung von bis zu 30 Minuten hinzu. Was klein ist und was in die 30 Minuten zählt, regelt § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3. Für Ihren Google-Eintrag gilt dasselbe, etwa für Öffnungszeiten, Betriebsferien, Telefonnummer, Leistungen oder die Beschreibung. Eine Änderung, die an Ihrer Website und an Ihrem Google-Eintrag gilt, zählt einmal.
(2) Nicht genutzte Änderungen bleiben offen. Offen sind höchstens drei. Solange drei offen sind, kommt keine weitere hinzu.
(3) Ist keine Änderung mehr offen oder braucht eine Änderung länger als 30 Minuten, gilt § 11 Abs. 4.
(4) Die vier kleinen Änderungen, die nach § 11 Abs. 1 im ersten Jahr nach Ihrer Freigabe inklusive sind, bleiben Ihnen daneben erhalten. Für Änderungen an Ihrer Website nehmen wir zuerst diese, solange davon noch welche offen sind. Sie verfallen nach § 11 Abs. 2.
(5) Solange die Website-Betreuung läuft, erledigen wir kleine Änderungen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, auch die aus § 11 Abs. 1. Die Frist beginnt, wenn uns alles dafür vorliegt. Sind wir länger nicht erreichbar, sagen wir es Ihnen, sobald wir es wissen.
(6) Für jede Änderung gilt § 17 entsprechend. Die Frist aus § 17 Abs. 4 beginnt an dem Tag, an dem wir Ihnen die Änderung als erledigt melden.
§ 32 Ihr Google-Eintrag
(1) Ihr Google-Eintrag bleibt Ihrer, und Sie bleiben sein Inhaber. Für unsere Arbeit geben Sie uns einen Zugriff, mit dem wir Angaben ändern und auf Bewertungen antworten können. Nutzer verwalten und den Eintrag löschen können wir damit nicht. Den Zugriff können Sie jederzeit entziehen.
(2) Diesen Teil der Website-Betreuung leisten wir, sobald Ihr Betrieb einen Google-Eintrag hat und Sie uns den Zugriff aus Absatz 1 geben. Bis dahin ändern wir nur Ihre Website, und der Blick aus Absatz 3 entfällt. Am Preis ändert das nichts.
(3) Einmal im Monat sehen wir Ihren Google-Eintrag durch. Wir sagen Ihnen, wenn Angaben nicht mehr stimmen oder neue Bewertungen da sind.
(4) Auf Wunsch schlagen wir Ihnen zu neuen Bewertungen eine Antwort vor. Veröffentlicht wird sie von Ihnen oder von uns nach Ihrem Ja in Textform. Ohne Ihren Auftrag ändern wir keine Angaben, und ohne Ihr Ja antworten wir nicht in Ihrem Namen.
(5) Unsere Vorschläge enthalten keine Angaben über die bewertende Person oder andere Personen, die nicht schon in der Bewertung stehen. Ob und in welchem Wortlaut Sie antworten, entscheiden Sie.
(6) Bewertungen schreiben Dritte. Welche Bewertungen erscheinen oder entfernt werden und welchen Platz Ihr Eintrag bekommt, entscheidet Google. Rechtlich gegen eine Bewertung vorzugehen, gehört nicht zur Website-Betreuung.
(7) Für Ihren Google-Eintrag gelten die Bedingungen und Richtlinien von Google. Was Google unserem Zugriff nicht erlaubt, schulden wir nicht. Ob Google eine Änderung übernimmt, prüft oder Ihren Eintrag neu bestätigen lässt, entscheidet Google.
§ 33 Formular und Änderungen Dritter
(1) Einmal im Monat schicken wir über das Kontaktformular Ihrer Website eine Testanfrage. Sie ist im Betreff als Test gekennzeichnet, enthält nur Angaben von uns und geht wie jede Anfrage an Ihr Postfach.
(2) Damit wir den Versand selbst prüfen können, richten wir in Ihrem Formular eine Prüfkopie ein. Nach einer Testanfrage schickt Ihr Formular eine Kopie an uns, nachdem es die Anfrage an Ihr Postfach abgeschickt hat. Die Prüfkopie enthält nur Angaben von uns. Echte Anfragen lösen sie nicht aus und laufen nicht über uns.
(3) Die Prüfkopie zeigt, dass Ihr Formular die Testanfrage angenommen und abgeschickt hat. Ob sie in Ihrem Postfach ankommt, sehen nur Sie. Fehlt sie dort, sagen Sie uns Bescheid.
(4) Kommt keine Prüfkopie oder fehlt die Testanfrage bei Ihnen, sagen wir Ihnen, woran es liegt, soweit wir das feststellen können. Liegt der Fehler bei uns, gilt § 11 Abs. 6. Liegt er bei Ihrem Anbieter, in Ihrem Postfach oder an einer Änderung Dritter, beheben wir ihn auf Ihren Wunsch als kleine Änderung, soweit wir ihn beheben können. Was länger dauert, rechnen wir nach § 11 Abs. 4 ab.
(5) Die Testanfrage zeigt, ob Ihr Formular an diesem Tag funktioniert. Dass es zwischen zwei Testanfragen immer funktioniert, schulden wir nicht.
(6) Wir veröffentlichen Änderungen aus unserem Stand Ihrer Website. Ändern Sie selbst oder ein Dritter Dateien bei Ihrem Anbieter, sagen Sie uns das vorher. Sonst kann unsere nächste Veröffentlichung diese Änderungen überschreiben.
§ 34 Beginn und Ende
(1) Die Website-Betreuung beginnt am Ersten des Monats nach Ihrem Auftragstag, frühestens am Ersten des Monats nach der Veröffentlichung Ihrer Website.
(2) Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Sie und wir können die Website-Betreuung zu jedem Monatsende beenden. Dafür genügt eine Nachricht in Textform, zum Beispiel per E-Mail, die bis zum letzten Tag des Monats beim anderen eingeht.
(3) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(4) Mit dem Ende verfallen offene Änderungen. Was Sie uns vorher geschickt haben, erledigen wir noch. Beenden wir die Website-Betreuung nach Absatz 2, können Sie offene Änderungen noch bis zum Ende des folgenden Monats abrufen.
(5) Mit dem Ende schalten wir die Prüfkopie ab, geben den Zugriff auf Ihren Google-Eintrag ab und löschen Ihre Zugänge bei uns. Ändern Sie danach die Passwörter, die Sie uns gegeben haben. Ihre Website und Ihr Google-Eintrag laufen ohne uns weiter.
§ 35 Preis und Zahlung
(1) Der Preis je Monat steht im Auftragsdokument. Er ist ein Festpreis, unabhängig davon, wie viele Änderungen Sie abrufen.
(2) Die Rechnung stellen wir am Ende jedes Kalenderquartals für dessen Monate der Website-Betreuung, also nach der Leistung. Endet die Website-Betreuung früher, stellen wir die letzte Rechnung am Ende ihres letzten Monats. Eine Anzahlung verlangen wir nicht.
(3) Eine Änderung des Preises sagen wir Ihnen mindestens einen Monat vorher in Textform an. Sie gilt ab dem Ersten eines Monats. Beenden Sie die Website-Betreuung vorher nach § 34 Abs. 2, gilt bis zum Ende der bisherige Preis.